Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Auftragserteilung
Nach schriftlicher Auftragserteilung wird die Logo-Company die Unterlagen gemäß der Bestellung ausarbeiten. Der vom Kunden erteilte Auftrag ist bindend und unwiderruflich.

2. Gewährleistung
Die Logo-Company gewährleistet für die im Auftrag vereinbarten Leistungen eine fach- und termingerechte Erfüllung. Alle grafischen Arbeiten werden als digitale Daten zur weiterführenden Verarbeitung für Print-, oder Digitalmedien inkl. vereinbarten Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält zusätzlich eine Reinzeichnung als Farbdruck. Die Logo-Company archiviert alle erstellten Daten und stellt diese im Falle eines Datenverlustes erneut zur Verfügung.

3. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde erwirbt erst mit Begleichung der Honorarforderung die vereinbarten Nutzungsrechte und Lizenzen für die erbrachten Leistungenen. Bei Lizenzverletzungen und Mißbrauch wie z. B. durch unerlaubte Nutzung von Werbematerialien, für die keine Lizenz erworben wurde, liegt gemäß deutschem und europäischem Recht zweifelsfrei eine Urheberrechtsverletzungen vor, die mit sofortiger Wirkung einen Schadensersatzanspruch in Höhe des 3,0-fachen Satzes für die verwendeten Arbeiten zur Folge hat.

4. Geheimhaltung
Die Logo-Company verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge vertraulich zu behandeln bzw. geheim zu halten. Alle erstellten Arbeiten werden nur im Rahmen der Auftragsabwicklung verwendet und ausschließlich dem Auftraggeber sowie zu dessen Nutzungsbestimmung zur Verfügung gestellt.

5. Haftungsausschluß
Die Logo-Company haftet nicht für wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Für vom Auftraggeber freigegebene Arbeiten entfällt jede Haftung. Die Logo-Company ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die erstellten grafischen Arbeiten Rechtsvorschriften Dritter verletzt werden. Der Haftungsauschluß gilt ebenso für die gesamte weiterführende Verwendung der Daten, z. B. für die Produktion von Drucksachen oder Werbeerzeugnissen jeglicher Art.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.